Das Fach Russisch gehört in den Klassenstufen 7-10 als Wahlpflichtfach zur Fächergruppe I.
Die Fachkonferenz Russisch hat dem Rahmenlehrplan Russisch für die Sekundarstufe I entsprechend zwei Klassenarbeiten für jedes Halbjahr festgelegt. (Ausnahme ist die Klasse 10, in der 3 Klassenarbeiten im Schuljahr geschrieben werden)
Inhaltlich beschäftigen sich die Klassenarbeiten mit dem Stoff des Unterrichts der letzten Wochen, vor jeder Klassenarbeit wird gründlich geübt und wiederholt.
Der Termin der Klassenarbeit wird spätestens eine Woche vorher bekannt gegeben. Die Klassenarbeiten gehen mit 40% in die Gesamtnote ein.
Weiterhin zählen für die Gesamtnote: Mündliche und schriftliche Tests, Vokabelkontrollen und Stundenleistungen jeder Art, die mit 20 % in die Gesamtnote eingehen.
Mit 40% gehen die Noten für die konstruktive Mitarbeit ein, die alle vier bis sechs Wochen von der Lehrkraft vergeben werden. Diese werden dann auch den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Zu Beginn des Schuljahres erläutert die Lehrerin den Schülern ihre Kriterien für die Mitarbeit, wir streben eine große Transparenz in der Notengebung an.
In der Sekundarstufe II (ab Klasse 11) wird im Grundkurs Russisch je eine Klausur pro Halbjahr geschrieben. Inhaltlich bezieht sie sich auf den Stoff der vorangegangenen Wochen. Wichtig ist, dass die Klausuren lehrplangerecht ab 12/I nur mit dem einsprachigen Wörterbuch geschrieben werden.
Die Klausur zählt wie in allen anderen Grundkursen der Sekundarstufe II 25%. Die Gesamtnote ergibt sich dann noch aus der konstruktiven Mitarbeit und sonstigen Noten für Vokabelkontrollen, Vorträge, Plakate, Präsentationen und anderes mehr.
Die Schülerinnen und Schüler können auch das Abitur im Fach Russisch ablegen. Dieses ist im Land Brandenburg weiterhin dezentral, d.h. die Aufgaben werden von der Lehrkraft erstellt.

«Россия умом не понимается, но только сердцем»
"Russland ist mit dem Verstand nicht zubegreifen, nur mit dem Herzen..."
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