"Ziel der Mitwirkung ist es, die Selbstständigkeit jeder Schule gemäß § 7 zu fördern und das notwendige partnerschaftliche Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu stärken. An der Gestaltung eines demokratischen Schullebens wirken Eltern, Schülerinnen und Schüler ihrem Alter entsprechend sowie Lehrkräfte mit."
So sagt es das Brandenburgische Schulgesetz, und so sehen wir es.
Als sehr wichtig erachten wir zwei Dokumente, deren Kenntnis für die Arbeit in unserem Gremien unverzichtbar ist. Neugierig geworden? Na dann los ...
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