Belehrung:  Abwesenheit

1. Schülerinnen und Schüler haben grundsätzlich pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Sich häufende Verspätungen werden aufgerechnet und als unentschuldigte Fehlstunden registriert.

2. Sollte ein Schüler/eine Schülerin durch Krankheit dem Unterricht fernbleiben, so ist die Schule sofort telefonisch zu informieren. Innerhalb von 3 Tagen ist die vom Arzt ausgestellte Bescheinigung der Schule vorzulegen. Die Entschuldigungen werden vom Schüler in einem Ordner gesammelt und jedem Fachlehrer vorgelegt.

3. Jedem volljährigem Schüler/jeder volljähriger Schülerin der GOST wird zugestanden, sich dreimal pro Semester selbst zu entschuldigen. Weitere eigene Entschuldigungen werden nicht anerkannt.

4. Als Entschuldigung für das Fehlen bei der Klausur oder eines anderen angekündigten Leistungsnachweises wird nur eine von einem Arzt ausgestellte Krankschreibung anerkannt. Andernfalls wird die Klausur bzw. der Leistungsnachweis mit der Note 6 bewertet.

5. Klausuren sind grundsätzlich am vom Oberstufenkoordinator festgelegten Termin zu schreiben. Die Termine werden spätestens 4 Wochen nach Beginn des Schulhalbjahres veröffentlicht.

6. Freistellungen zur Wahrnehmung für den Schüler wichtiger Termine (z.B. Bewerbungsgespräche, Regelung persönlicher Angelegenheiten...) sind vorher beim Klassenlehrer/Tutor zu beantragen und werden in Abstimmung mit dem Oberstufenkoordinator beschieden.

7. Hat ein Schüler/eine Schülerin aus objektiven Gründen einen Klausurtermin nicht wahrnehmen können, so wird die Klausur an einem zentralen Termin (Samstag) nachgeschrieben.